Politik
Bundesgericht verweigert einem Folteropfer sein Recht auf Entschädigung
Das Bundesgericht hat die Klage eines in der Schweiz lebenden anerkannten Flüchtlings auf Schadenersatz für die in Tunesien erlittenen Folterqualen 2007 abgewiesen. Lausanne begründete dies damit, dass die Gerichte hierzulande für die Beurteilung einer Klage eines Folteropfers aus Tunesien nicht zuständig seien, obwohl das Opfer seit längerem in der Schweiz lebt. Dieses Urteil komme einem Akt der Rechtsverweigerung gleich, meint die Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht (TRIAL). Derzeit ist der Fall beim Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hängig. TRIAL und die OMCT unterstützen gleichzeitig den Flüchtling aktiv und versuchen in Tunesien den ehemaligen Minister und mutmassliche Folterer, Abdallah Kellal, aufzuspüren. Gemäss Berichten von Infosud war dieser am 14. Januar 2011 bei der Ankündigung, dass die Familie des tunesischen Präsidenten geflüchtet sei, am Fernsehen zu sehen gewesen. Es ist gemäss Infosud deshalb nicht ausgeschlossen, dass Kellal in der Übergangsregierung eine Funktion übernommen hat.