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Lagenplan

Versicherung

In der ersten und zweiten Säule gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Beträge.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft

Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuer­reform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total 

AHV neu
bisher 

4.35%
4.2% 

4.35%
4.2% 

8.7%
8.4% 

IV

0.7% 

0.7% 

1.4% 

EO

0.225% 

0.225% 

0.45% 

Total AHV/IV/EO neu
bisher 

5.275%
5.125% 

5.275%
5.125% 

10.55%
10.25% 

Selbständigerwerbende

Für Selbständigerwerbende gelten ab 2020 abgestufte AHV/IV/EO-Beitragssätze von 5,344 bis 9,95 Prozent (bisher 5,196 bis 9,65 Prozent). Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO steigt von CHF 482.00 auf CHF 496.00.

Nichterwerbstätige

Für Nichterwerbstätige steigt der Mindestbeitrag AHV/IV/EO von CHF 482.00 auf CHF 496.00.

Recht

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Steuer

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Versicherung

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Selbständigkeit

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