Versicherung
In der ersten und zweiten Säule gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Beträge.
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020
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Arbeitgeber |
Arbeitnehmer |
Total |
AHV neu |
4.35% |
4.35% |
8.7% |
IV |
0.7% |
0.7% |
1.4% |
EO |
0.225% |
0.225% |
0.45% |
Total AHV/IV/EO neu |
5.275% |
5.275% |
10.55% |
Selbständigerwerbende
Für Selbständigerwerbende gelten ab 2020 abgestufte AHV/IV/EO-Beitragssätze von 5,344 bis 9,95 Prozent (bisher 5,196 bis 9,65 Prozent). Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO steigt von CHF 482.00 auf CHF 496.00.
Nichterwerbstätige
Für Nichterwerbstätige steigt der Mindestbeitrag AHV/IV/EO von CHF 482.00 auf CHF 496.00.